Einsätze 2013
10) 04. Oktober Ölspur auf der Kreuzung der Kreisstraßen NM 9/NM 10
09) 04. August Verkehrsregelung bei Schlepper-Oldtimerrundfahrt in Deinschwang
08) 03. August Ölspur in Ballertshofen
07) 15. Juli Vermisstensuche im Grafenbucher Forst - Bericht
06) 14. Juli Vermisstensuche zw. Deinschwang und Wünricht - Bericht
05) 14. Juli Vermisstensuche in und um Deinschwang - Bericht / Video
04) 04. Juli Ölspur in Deinschwang
03) 07. Mai Feuerstelle mit Funkenflug bei Mettenhofen
02) 01. Mai Verkehrsabsicherung der Mai-Prozession zur Freibergkapelle
01) 30. April Verkehrsregelung wg. Baumschneidearbeiten bei Freiberg
Termine 2013
17. November Gottesdienst zum Volkstrauertag
07. Dezember Sirenenprobe gegen 10:20 Uhr
NEU: Taschenlampen
Der Heimatverein Wurschtbachtal e.V. aus Deinschwang spendete der FF Deinschwang nach dem Felsenfest im August 2013 drei hochwertige Taschenlampen der Firma LED LENSER. Die Lampen vom Typ "P14" leisten maximal 210 Lumen bei einer Leuchtweite von 280 Meter. Die höchstmögliche Leuchtdauer wird vom Hersteller mit 84 Stunden angegeben. Betrieben werden die Taschenlampen mit 4 handelsüblichen AA-Mignonzellen.
Bei einer Vermisstensuche im Juli 2013 hatte sich gezeigt, dass die vorhandenen und üblichen Feuerwehr-Handscheinwerfer zur Absuche größerer Flächen nicht geeignet sind. Die Beschaffung geeigneter Taschenlampen stand deshalb für uns außer Frage. Um keinen Präzedenzfall zu schaffen, wollten wir diese jedoch nicht vom Markt Lauterhofen beschaffen lassen. Hans Bayerl, 1. Vorsitzender des Heimatvereins, sicherte auf Nachfrage sofort eine entsprechende Spende zu. Dafür bedanken wir uns recht herzlich.
Rauchmelderpflicht
Wenn Menschen bei einem Brand ums Leben kommen, dann meist deshalb, weil sie das Feuer nicht bemerken und im Schlaf ersticken. Den Besten Schutz davor bieten Rauchmelder. Die wichtigste Aufgabe der potentiellen Lebensretter: Krach machen, wenn Gefahr droht.
Laut Bayerischer Bauordnung ist in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein Rauchmelder anzubringen. Bei Neubauten gilt diese Pflicht mit einer Baugenehmigung ab dem 01.01.2013. Bei bestehenden Gebäuden müssen die Rauchmelder bis 31.12.2017 nachgerüstet werden.
Gute Rauchmelder entsprechen der DIN EN 14 604, haben eine CE-Kennzeichnung und ein brennendes "Q" (Qualitätskennzeichen des VdS). Die Stiftung Warentest nahm im Januar 2013 eine Vielzahl von Rauchmeldern unter die Lupe. Auf Grundlage der Testergebnisse kann man insbesondere folgende Rauchmelder empfehlen.
-> Ei650 von Ei Electronics, Datenblatt: Link -> ST-620-DET von FireAngel, Datenblatt: Link -> PX-1 von Pyrexx, Datenblatt: Link
Leistungsprüfung
15 Aktive unserer Feuerwehr bestanden am 06. Juli 2012 die Leistungsprüfung "Die Gruppe im Löscheinsatz". Als Prüfer fungierten KBM Häberl, Kdt. Kiefl (FF Gebertshofen) und Kdt. Moosburger (FF Pettenhofen). Geprüft wurde in den Bereichen Knoten und Stiche, Gerätekunde, Erste Hilfe, Gefahrgut, Löschangriff und Saugschlauchkuppeln. Es wurden Leistungabzeichen der Stufen Bronze bis Gold-Blau vergeben. Eine Gruppe absolvierte mit einer Aufbauzeit von 142 Sekunden einen fehlerfreien und sehr schnellen Löschangriff.
Fotos: Bildergalerie Video: Youtube
NEU: Zusätzliche Sirene
Die Deinschwanger Sirene ist in Ballertshofen nicht oder nicht laut genug zu hören. Dort wohnen aber viele aktive Feuerwehrler. Deshalb wurde am 23. August 2011 in Ballertshofen beim See eine zweite Sirene installiert. Der Markt Lauterhofen investierte hierfür ca. 8.000 Euro. Weitere Informationen und ein Video vom ersten Probealarm gibt`s hier: Alarmierung
NEU: Fahrzeug und Pumpe
Am 21. Mai 2011 wurden unser neues Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) und unsere neue Tragkraftspritze (TS 10-1000) feierlich gesegnet. Zusätzlich zur Normbeladung ist das TSF mit Motorsäge, Stromerzeuger, Beleuchtungssatz und Lichtmast am Kofferaufbau ausgestattet. Die Anschaffungskosten betrugen insgesamt etwa 65.000 Euro. Weitere Informationen und Videos vom neuen TSF gibt`s hier: Fahrzeug
Schreckgespenst Photovoltaikanlage
"Feuerwehr lässt Häuser mit Solardach abbrennen" titelte zum Beispiel DIE WELT im Jahr 2010. Solche provokanten Schlagzeilen sorgen leider oft dafür, dass Falsches in der Bevölkerung verbreitet wird.
Brandbekämpfung an Photovoltaikanlagen ist natürlich möglich, wenn gewisse Regeln beachtet werden. Die Gefahren durch Elektrizität und herabfallende Teile müssen hierbei besonders berücksichtigt werden. Der Strahlrohrabstand hat bei Sprühstrahl 5 Meter und bei Vollstrahl 10 Meter zu betragen, überflutete sowie durch Trümmerschatten gefährdete Bereiche sind zu meiden und von stromführenden Teilen hat man sich fernzuhalten.
|